Das Überwachungssystem für systemische Risikodaten, das von der Zentralbank der Republik Türkei eingerichtet wurde, um die Prozesse zu überwachen, die sich auf die Devisensituation des Realsektors auswirken, wurde erleichtert. Dementsprechend wurde die Untergrenze des Kreditsaldos, die die Verpflichtung zur Meldung an das Überwachungssystem für systemische Risikodaten begründet, von 5 Mio. TL auf 10 Mio. TL erhöht. Unternehmen mit Sitz in erdbebengefährdeten Provinzen, in denen der Ausnahmezustand ausgerufen wurde, sind von der Meldepflicht ausgenommen, solange der Ausnahmezustand andauert.
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