Es wurde eine neue Regelung zur Befreiung von der Körperschaftssteuer für den Umtausch türkischer Lira erlassen. Laut der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung wird es ab dem 30. Juni 2023 auch auf das Prestige von Fremdwährungen in den Bilanzen von Instituten angewendet.
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