Am Montag, 19. Juni, findet die zweite Grundsatzpreisfindungssitzung statt, auf die 7 Millionen Arbeitnehmer mit Spannung warten. Es wird erwartet, dass der Grundpreis, der derzeit bei 8.000.506 Lira liegt, um 30 % auf 11.000 Lira steigen wird. Mit der durchschnittlichen Grundpreiserhöhung ändern sich auch viele Auszahlungen und Preise. Zu den Posten, die im gleichen Maße wie der Mindestpreis steigen, gehören Abfindung, Arbeitslosengeld, GSS-Bonus, 65-Jahres-Rente, Invalidenrente und freiwillige Versicherungsprämien. Hier sind die neuen Zahlen, die sich zu einer möglichen Erhöhung um 30 % ergeben werden.
Read More »TMO kauft Getreide ab 530 Punkten
In der Erklärung von Ahmet Güldal, Generaldirektor der türkischen Getreidebehörde (TMO), hieß es, dass etwa 530 Punkte für Getreidekäufe vorbereitet seien. Güldal sagte: „Wir nutzen alle möglichen Mittel, um die von uns gekauften Werke zu lagern, unsere Produzenten müssen in Frieden sein.“
Read More »Nach dem EJT hatten eine Million Händler einen Bonus: 1261 Tage Regeländerung bei Pensionierung
Nach dem EJT-Gesetz, das Millionen von Menschen zum Lächeln brachte, erhielten 1 Million kleine Händler, vom Lebensmittelhändler bis zum Barbier, vom Schneider bis zum Schreiner, Prämien. Mit der Verringerung der Anzahl der Tage, die kleine Händler benötigen, um in Rente zu gehen, auf 7.200, ändert sich die derzeitige Gehaltsregel von 1261 Tagen.
Read More »Am 1. Mai beginnt die neue Periode der Verkehrsversicherung: Es wird zwischen beschädigt und unbeschädigt unterschieden.
Die neue Periode der Verkehrsversicherung beginnt am 1. Mai. Da sich die zu zahlenden Prämien von 26 Millionen Fahrzeughaltern ändern, wird auch das neue Schadensstufensystem eingeführt. Die Verkehrsprämien für beschädigte Fahrer in Istanbul werden auf 17.000.598 Lira steigen, und der von unbeschädigten Fahrern zu zahlende Preis wird auf 2.000.933 Lira sinken.
Read More »Zahlungen für GSS-Prämienschulden erfolgen bis zum 31. August.
Zahlungen von Prämienschulden der Allgemeinen Krankenversicherung (GSS) erfolgen bis zum 31. August. Wenn der Hauptbetrag an die abgestimmten Banken gezahlt wird, werden keine Verzugszinsen oder Strafen berechnet. Diejenigen, die nicht zahlen können, werden einer Einkommensprüfung unterzogen und alle ihre Schulden werden getilgt.
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