Gute Nachrichten kamen vom Obersten Gerichtshof, nachdem die Frist für den Antrag auf eine Mieterhöhung um 25 % verlängert wurde. Daher können die Kosten für sinnvolle und obligatorische Renovierungen, die in der Mietwohnung durchgeführt werden, vom Eigentümer der Unterkunft geltend gemacht werden.
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