Der Generalrat der Versammlung stimmte der zusätzlichen Kraftfahrzeugsteuer (MTV) zu, die einmalig auf alle Fahrzeuge erhoben werden soll. Nach Veröffentlichung der Regelungen im Amtsblatt werden alle bis zum 31.12.2023 zulassungspflichtigen und zulassungspflichtigen Fahrzeuge in den Geltungsbereich der Zusatz-MTV einbezogen. Die erste Rate der zusätzlichen MTV wird bis Ende August und die zweite bis Ende November ausgezahlt.
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