Mit der Änderung der Klein- und Mittelunternehmensverordnung wurde die Definition von KMU erweitert. Die Nettoumsatz- oder Bilanzgrenze, die eines der notwendigen Kriterien für die Einstufung als KMU darstellt, wurde von 250 Mio. TL auf 500 Mio. TL erhöht. Es ebnete den Weg für mehr Unternehmen, von staatlichen Verstärkungen und angemessener Finanzierung zu profitieren.
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