Der junge Immobilienmakler und Hausbesitzer, der in der Stadt, in der er sein Studium absolvieren wollte, ein Haus mieten wollte, war erschüttert über die Antwort: „Unser Haus ist für eine Familie, Studentinnen, geeignet.“ Die Institution für Menschenrechte und Gleichstellung der Türkei (TİHEK), die den Antrag des Studenten bewertete, der unter einem Schock seines Lebens stand, bestrafte sowohl den Immobilienmakler, den Eigentümer des Hauses als auch die Website, auf der die Mietanzeige veröffentlicht wurde. Die Institution verhängte gegen die drei Gesprächspartner eine Geldstrafe von insgesamt 102.000 TL.
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