Juristische Personen mit einer Ladenetzbetreiberlizenz, die Dienstleistungen für Nutzer von Elektrofahrzeugen erbringen, haben bis zum 31. Januar 2024 Zeit, ein Ladenetz aufzubauen. Demnach wird seit dem 28. Juli juristischen Personen, die über die bestehende Ladenetzbetreiberlizenz verfügen, eine Frist bis zum 31. Januar 2024 eingeräumt, um das Ladenetz gemäß den einschlägigen Bestimmungen der Ladediensteverordnung aufzubauen.
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