Das Gericht der Europäischen Union (EU) hat Klagen britischer Staatsbürger gegen den Verlust ihrer EU-Staatsbürgerrechte durch den Brexit abgewiesen. In der Entschließung heißt es, dass „der Verlust des Status eines EU-Bürgers und damit der Verlust der mit diesem Status verbundenen Rechte eine automatische Folge der Entscheidung des Vereinigten Königreichs ist, aus der EU auszutreten“. Satz enthalten war.
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