Drei ehemalige Insassen des Gefängnisses Fresnes im Süden von Paris haben eine Beschwerde gegen Frankreich wegen der Intensität der Inhaftierung eingereicht, die sie in den Jahren 2016–2019 erlitten haben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied, dass die Inhaftierung von Gefangenen in einem Gefängnis mit einer Auslastung von 197 % gegen die Punkte 3 und 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention (CEDH) verstoße, und verurteilte den französischen Staat zur Zahlung einer Geldstrafe von 46.000 Euro an die 3 Kläger.
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