In Deutschland hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass Rechtsanwälte, die nach dem verräterischen Putschversuch der Fetullah-Terroristenorganisation (FETO) am 15. Juli nach Deutschland geflohen sind, nach türkischem Recht in Deutschland nicht als Rechtsanwälte tätig sein dürfen. In der gestern bekannt gegebenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs wurde daran erinnert, dass die Rechtsanwaltskammer Köln den Antrag abgelehnt habe, weil Anwälte, die nach dem Putschversuch ihre Anwaltszulassung in der Türkei verloren hätten, die für eine Tätigkeit in Deutschland erforderlichen Unterlagen laut Türkisch nicht vorlegen könnten Gesetz. Gesetz.
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