Schritt zur Vereinfachung der CBRT-Reserveanforderungen

Die Erklärung des CBRT zur Änderung der Erklärung zu den Pflichtreserven wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten.

In der Entscheidung des Monetary Policy Council (MPC) vom 22. Juni 2023 wurde erwähnt, dass der bestehende mikro- und makroprudenzielle Rahmen mit einem progressiven Verständnis auf der Grundlage einer Wirkungsanalyse vereinfacht werden solle, und der erste Schritt in diesem Zusammenhang wurde vorangetrieben 25. Juni und der Öffentlichkeit bekannt gegeben.

    Bezogen auf den Anteil von TL wurde die Zielquote bei der Anwendung der zusätzlichen Mindestreservepflicht in Form einer Ergänzung zur ersten Maßnahme vom 25. Juni auf 57 % aktualisiert.

Für Banken, deren Anteil (TL-Anteil) am Einlagen-/Beteiligungsfonds in türkischen Lira (TL), der für natürliche und juristische Personen am gesamten Einlagen-/Beteiligungsfonds berechnet wird, weniger als 60 % beträgt, gilt die Mindestreservepflicht für die Einlage/Beteiligung Bei Beteiligungsfonds und Edelmetalleinlagen in Fremdwährungen wurden die Sätze um 5 Punkte erhöht.

Mit der Änderung verringerte sich der Anteil der betreffenden TL-Aktien von 60 % auf 57 %.

Darüber hinaus erhalten Banken, deren TL-Anteile unter 57 % fallen, weitere 4 Wochen, um das Ziel wieder zu erreichen.

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