Die Mitarbeiter, die wegen Fehlzeiten vom Arbeitsplatz als Flaschenbediener entlassen wurden, begaben sich auf den Weg zum Arbeitsgericht.
Arbeitnehmer, die geltend machen, dass eine ungerechtfertigte Abwesenheitsmeldung geführt wird, dass sie am Arbeitsplatz Überstunden leisten und dass sie auch an Feiertagen, Feiertagen und Wochenenden arbeiten und dass die gesetzlich zu zahlenden Tarife nicht gezahlt werden, sind zur Zahlung einer Abfindung verpflichtet Entschädigung, unbezahlter zu erhaltender Preis, Überstunden, Urlaubswochenpreis … forderte die Beitreibung von Schulden an nationalen Feiertagen und Feiertagen gegenüber dem Beklagten.
Während das beklagte Unternehmen erklärte, dass der Arbeitsvertrag des Klägers wegen Fehlzeiten aus wichtigem Grund gekündigt worden sei, entschied das Gericht, dass dem Fall teilweise stattgegeben werden sollte. Das beklagte Unternehmen brachte die Entscheidung vor den Obersten Gerichtshof. Der Oberste Gerichtshof hat eine frühere Entscheidung unterzeichnet. In der Entscheidung wurde daran erinnert, dass die Abwesenheit des Arbeitnehmers dem Arbeitgeber in keiner Weise ein Kündigungsrecht einräumt.
Es wurde darauf hingewiesen, dass der Arbeitgeber bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nicht die Möglichkeit hat, den Arbeitnehmer fristlos und aus wichtigem Grund zu entlassen.
Als Gründe, die die Abwesenheit rechtfertigen, wurden die Krankheit des Arbeitnehmers, der Tod oder die Krankheit eines Familienmitglieds oder Verwandten sowie Situationen wie die Aussage und das Fachwissen des Personals aufgeführt.
Es wurde darauf hingewiesen, dass auch Meldungen privater Gesundheitseinrichtungen zu prüfen seien, bis die Ungültigkeit der Entschuldigung nachgewiesen sei. Die folgenden Worte wurden in die Entscheidung aufgenommen:
„Dem Chef steht ein Kündigungsrecht nur zu, wenn die Abwesenheitszeit zwei Arbeitstage nach dem Ruhetag, oder der Werktag nach einem zufälligen Feiertag zweimal im Monat, oder drei Arbeitstage im Monat beträgt. Wenn der Tag seiner ersten Abwesenheit im Der letzte Monat wird nicht gefunden, der Zeitraum von einem Monat ist am letzten Tag des letzten Monats abgelaufen. Nachfolgende Abwesenheiten werden in den folgenden monatlichen Zyklen bewertet. Unter dem Arbeitstag ist der Arbeitstag des Personals zu verstehen. Sofern eine Regel vorliegt Im Arbeitsvertrag heißt es, dass die Arbeit an Feiertagen und die anschließende Nichtarbeit an den betreffenden Tagen dem Arbeitgeber auch das Recht gibt, am Samstag am Arbeitsplatz zu kündigen. Handelt es sich bei dem Arbeitstag um einen Werktag, kann auch die Abwesenheit am angegebenen Tag eine gerechtfertigte Abwesenheit darstellen Grund für die Kündigung bei Vorliegen anderer Regelungen. Im Falle einer Aussetzung des Arbeitsvertrags gilt auch die Tatsache, dass der Arbeitnehmer seine Arbeit nicht an dem Tag aufgenommen hat, an dem er hätte arbeiten sollen, als Abwesenheit. Es wurde einstimmig beschlossen, die Entscheidung des Gerichts aufzuheben.“
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