Der in Luxemburg ansässige Europäische Gerichtshof, die höchste Generalinstanz der EU, hat über drei Klagen britischer Bürger gegen das Brexit-Abkommen entschieden.
Das Gericht wies Klagen britischer Staatsbürger gegen den Verlust ihrer Rechte als EU-Bürger nach dem Brexit ab.
Das Gericht betonte, dass der Verlust der Unionsbürgerrechte nicht auf den Sezessionsvertrag oder die Entscheidung des Rates, diesen Vertrag zu genehmigen, zurückzuführen sei, sondern auf den Brexit.
Im Vereinigten Königreich, bestehend aus England, Wales, Nordirland und Schottland, wurde die Brexit-Entscheidung mit 52 % getroffen, verglichen mit 48 % beim europäischen Referendum im Juni 2016. Das Vereinigte Königreich verließ die EU offiziell am 31. Januar 2020.
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