Die Höhepunkte des in der Generalversammlung verabschiedeten Gesetzes sind wie folgt:
– Das Ministerium für Finanzen und Finanzen, das Handelsministerium, SGK, spezielle Provinzverwaltungen, Kommunen, YIKOB-bezogene Forderungen erhalten die Möglichkeit zur Umstrukturierung. Die Bedingung, die erste Rate der an die diesen Einrichtungen angeschlossenen Sammelstellen zu zahlenden Sanierungsbeträge bis zum 31. Mai 2023 und höchstens in 48 gleichen Raten zahlen zu können, wird angestrebt.
– Es wird sichergestellt, dass Einkünfte aus früheren Jahren, die von Steuerzahlern aus verschiedenen Gründen zu wenig oder nicht ausgewiesen werden, in den offensichtlichen Sätzen und Preisen ausgewiesen werden.
– Einkommensteuerzahler und Unternehmen können die in ihren Unternehmen vorhandenen, aber nicht in ihren Registern erfassten Güter, Maschinen, Ausrüstungen und Einrichtungsgegenstände zu dem von ihnen oder den Berufsverbänden, denen sie zuzuordnen sind, zu bestimmenden Zeitwert eintragen sie sind angeschlossen.
– Bußgelder für Handlungen, die vor dem 31. Dezember 2022 begangen und bis zum Ablauf der Sanierungsfrist mitgeteilt wurden, werden ebenfalls saniert.
– Eine einmalige zusätzliche Steuer wird von Unternehmenssteuerzahlern erhoben, Steuerzahler in vom Erdbeben betroffenen Provinzen werden nicht berücksichtigt.
– Es werden keine Steuer- und Bonusabzüge auf Zuwendungen vorgenommen, die von Vorgesetzten zur Unterstützung ihrer betroffenen Mitarbeiter bereitgestellt werden.
– Die Steuer- und Abgabenanteile der durch das Erdbeben zerstörten oder schwer beschädigten Gebäude und der unbrauchbar gewordenen Fahrzeuge sowie allfällige Nebenforderungen dieser Forderungen werden gestrichen.
Von Finanzämtern gestellte Pfandrechte werden entfernt.
– Die Staatsschulden der ins Ausland entsandten Studierenden werden umstrukturiert.
– Außer bei Fahren mit Alkohol und Drogen, Driften und tödlichen Unfällen werden die den Fahrern zuerkannten Strafpunkte gemäß den Bußgeldern der Verkehrsverwaltung entfernt.
Neuanfang