Der Rat für Hochschulbildung (YÖK) sagte, dass „Assoziations- und Bachelorstudierende, deren maximale Studiendauer abgelaufen ist, das Recht auf die Prüfung für diejenigen in Anspruch nehmen können, die nie abgelegt haben oder die Fortsetzungsvoraussetzungen nicht erfüllt haben.“ .“
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