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Die EYT-Nominierungen der SGK erklärten: „Er wird in den Ruhestand gehen“ ist nicht notwendig

Mit der Veröffentlichung des Rentnergesetzes im Amtsblatt begannen die Rentenanträge. Eine Stellungnahme zum Bewerbungsverfahren kam von der SGK. In der Erklärung wurde festgelegt, dass Versicherungsnehmer an unsere Einrichtung verwiesen werden, um vor der Kündigung des Arbeitgebers einen „Ruhestandsbrief“ zu erhalten, in Bezug auf das Verfahren zur Beantragung von Versicherungsnehmern unter dem „Rentenalter“ (EYT), und es Für die Pensionierung des Versicherten ist die Einholung dieses Schreibens bei unserem Träger nicht erforderlich.' es wurde gesagt.

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