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Schlechte Nachrichten vom Obersten Gerichtshof für diejenigen, die am Samstag nicht zur Arbeit gegangen sind: Sie betreffen Millionen Arbeitnehmer

Der Oberste Gerichtshof hat eine Entscheidung unterzeichnet, die fast Millionen Beschäftigte im Privatsektor betrifft. In der vorherigen Entscheidung wurde daran erinnert, dass die Abwesenheit des Arbeitnehmers dem Arbeitgeber nicht in allen Fällen eine berechtigte Kündigungsmöglichkeit bietet, und entschieden, dass die Abwesenheit am angegebenen Samstagstag bei Vorliegen anderer Voraussetzungen einen berechtigten Grund für die Kündigung darstellt Beendigung.

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