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Die Steigerungsrate der Mieten für Arbeitsplätze ist deutlich zu erkennen

Mit der Bekanntgabe der Inflationszahlen für den Monat Mai zeichnete sich die Steigerungsrate der Mieten ab. Die anhand des 12-Monats-Durchschnitts des VPI berechnete Steigerungsrate betrug 63,72 %. Der Spitzenwert von 72,45 im Januar fiel auf 71,83 im Februar, 70,20 im März und 67,20 im April. Die Steigerungsrate der Arbeitsplatzmietobergrenze wird in diesem Monat bei 63,72 liegen. Es wurde angedeutet, dass der Antrag auf Erhöhung der Obergrenze, die im Juli ausläuft, weiterhin bestehen bleibt.

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