Auch der Satzungssatz für Wertpapiere, der bisher 10 % betrug, wurde auf 5 % gesenkt. Mit der Neuregelung lautet die Erklärung zur Beschaffenheit der Wertpapiere wie folgt: „Anzuwenden ist bis zum Berechnungsdatum 29. September 2023 (einschließlich) der von den Banken zu berechnende Einlagen-/Beteiligungsfonds in türkischen Lira.“ die Methode und die Originale, die von der Zentralbank auf der Grundlage der Rechnungslegungsstandards und des Registrierungssystems festgelegt werden, denen die Einlagen- und teilnehmenden Banken unterliegen. Wenn der Umrechnungskurs weniger als 10 % im Vergleich zum Umrechnungskurs des Einlagenkontos/der Teilnahme an TL beträgt, a Der Wert wird zum doppelten Preis des fehlenden Stücks blockiert. Die Laufzeit der Fazilität beginnt am letzten Freitag des auf den Berechnungstag folgenden Monats und endet am Tag vor dem letzten Freitag des sechsten Monats nach Beginn der Fazilität. Diese elementaren Entscheidungen gelten nicht für Banken, deren Umfang des Deviseneinlagen-/Beteiligungsfonds geringer ist als der von der Zentralbank festzulegende Betrag.
In der Erklärung der Zentralbank der Republik Türkei zu diesem Thema wurde betont, dass die Vereinfachung schrittweise fortgesetzt wird: „In der Entscheidung des Rates für Geldpolitik vom 22. Juni 2023 wurde erwähnt, dass der mikro- und makroprudenzielle Rahmen Das System würde durch ein schrittweises Verständnis auf der Grundlage von Folgenabschätzungen vereinfacht. In diesem Zusammenhang wurde in einem ersten Schritt die Anwendung der Sicherheitsfazilität vereinfacht, um die Funktionalität der Marktsysteme zu erhöhen und die Stabilität der Makrofinanzpolitik zu stärken im Amtsblatt veröffentlicht Der Prozess der Vereinfachung wird gemäß den vom geldpolitischen Ausschuss angekündigten Elementen schrittweise fortgesetzt.
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