In Bezug auf Treasury Guaranteed Deposit Accounts (KKM) wurde eine bemerkenswerte Entscheidung getroffen: Die Zinsobergrenze für TL KKM-Konten wurde vollständig aufgehoben. Die Entscheidung wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
In den Beschluss wurden folgende Bestimmungen aufgenommen: „Der erste und zweite Absatz des fünften Punktes des Beschlusses über die Stützung von Einlagen- und Partizipationskonten gegen Wechselkurserhöhungen, der mit dem Beschluss des Präsidenten vom 2 /23/2022 und mit der Nummer 5206 wurden wie folgt geändert, und der dritte und vierte Absatz derselben Ausgabe wurden aufgehoben.
Im Rahmen dieses Beschlusses wird der Zinssatz der KCBs, die von der Basis profitieren, zwischen den Banken und den Begünstigten frei festgelegt, sofern er nicht unter dem in Unterabsatz 2 genannten Mindestsatz liegt. KCBs, die in verbundenen Banken eröffnet werden sollen, müssen in einer Form eröffnet werden, die mit den unter den Bankoriginalen von verbundenen Unternehmen zu bestimmenden Gewinnbeteiligungssätzen übereinstimmt. Der Mindestzinssatz, den Depotbanken KCBs in Rechnung stellen, ist der von der CBRT festgelegte einwöchige Reverse-Repo-Auktionssatz. Diese Entscheidungen werden vom Minister für Schatzamt und Finanzen ausgeführt.
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