Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wurden inflationsbereinigt und die Kriterien zur Bestimmung von KMU wurden aktualisiert. Infolgedessen wurde die Nettoumsatz- oder Bilanzgrenze, die eines der notwendigen Kriterien für die Einstufung als KMU darstellt, von 250 Millionen Lira auf 500 Millionen Lira erhöht. Somit werden Unternehmen, deren Bilanzen aufgrund der Inflationswirkung angeschwollen sind und die keine KMU mehr sind, wieder in die KMU-Definition einbezogen und ihre Möglichkeiten, von Anreizen zu profitieren, bleiben bestehen. Zusammen mit der Erweiterung des KMU-Pools haben Unternehmen Anreize erhalten, so dass ein Teil ihrer Ausgaben teilweise oder vollständig vom Staat übernommen wird und sie Kredite zu günstigeren Konditionen aufnehmen können.
Der Minister für Industrie und Technologie, Mustafa Varank, der sagte, dass KMU in der türkischen Wirtschaft eine zu große Rolle spielen und dass der Sektor diese Änderung verlangt, sagte: „Dank der Vorschriften werden Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen stärker davon profitieren können.“ zwei KOSGEB-Basen und diverse Zinszusätze unserer Banken.“ Minister Varank betonte, dass sie in der kommenden Zeit unterschiedliche Grundlagen beibehalten werden und sagte, dass auf diese Weise auch der Investitionshunger erhalten bleibe.
Zur Investitionsnachfrage von KMU sagte Varank: „Derzeit ist der Investitionshunger auf einem hohen Niveau. Überall in der Türkei sagen unsere Unternehmen: „Herr Minister, wir werden investieren, wir brauchen Land.“ Sie sagen, wir müssen unsere organisierte Industriezone (OSB) erweitern. Wenn wir in der kommenden Zeit eine sich entwickelnde Türkei mit Mehrwertproduktion aufbauen wollen, lautet unsere Formel: Investitionen, Produktion, Beschäftigung und Exporte.
Mit dem im Amtsblatt veröffentlichten Präsidialerlass wurde die Nettoumsatz- oder Bilanzgrenze, die eines der notwendigen Kriterien für die Einstufung als KMU darstellt, von 250 Millionen Lira auf 500 Millionen Lira erhöht. Darüber hinaus wird mit der Verordnung die jährliche Nettoumsatz- bzw. Bilanzgrenze von Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern festgelegt
Die Grenze wurde von 5 Millionen Lira auf 10 Millionen Lira erhöht, und für kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern wurde die Grenze von 50 Millionen Lira auf 100 Millionen Lira erhöht. Unternehmen, die mit den Daten der letzten zwei Jahre zufällig eines der Kriterien überschreiten, verlieren ihren KMU-Status. Allerdings werden Unternehmen, die diese Kriterien im letzten Rechnungsjahr erfüllen, zu KMU.
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