Gesundheitsminister Fahrettin Koca gab folgende Erklärung ab:
„Zeiträume der öffentlichen Dienstleistungsverpflichtung, bestimmt als 350, 400, 450, 500, 550 und 600 Tage in den Provinzen Adana, Adıyaman, Diyarbakır, Gaziantep, Hatay, Kahramanmaraş, Kilis, Malatya, Osmaniye, Şanlıurfa und ihren Bezirken, Fertigstellung zu 85 % Mit anderen Worten, die Fristen für Verpflichtungen wurden um 15 % verkürzt, die Haftungsfrist wird jedoch nicht weniger als 300 Tage betragen, was die im Gesetz Nr. 3359 vorgesehene Mindestfrist ist. Die Entscheidung wurde im Official veröffentlicht Tagebuch Viel Glück.
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