Die von Minister Koca auf Twitter geteilte Botschaft lautet wie folgt:
„Der von der Planungs- und Haushaltskommission angenommene Gesetzentwurf zielt darauf ab, das Gesetz zur Familienmedizin zu ändern;
– Bei Bedarf übernimmt das Ministerium die Kosten der Familiengesundheitszentren, einschließlich ihrer Produktion,
– Anstelle des vom Verfassungsgerichtshof aufgehobenen Punktesystems sollen die Disziplinarentscheidungen angewendet werden, denen Beamte, Hausärzte und Mitarbeiter von Familiengesundheitszentren unterworfen sind.
Gegenstand: Die Organisation von familienzahnärztlichen Leistungen und Gesundheitsdiensten für ältere Menschen sowie der Abschluss von Verträgen mit Zahnärzten und verwandten Mitarbeitern zu diesem Zweck.
Es handelt sich um eine Änderung des Grundgesetzes Nr. 3359 über das Gesundheitswesen, die es Fachkräften im öffentlichen Dienst ermöglicht, ohne Wartezeit die Nebenfachprüfung abzulegen und im Erfolgsfall von der Hälfte der Pflichtdienstzeit befreit zu werden. Mit anderen Worten bedeutet die Neuregelung, dass die Pflichtdienstleistung von Fachärzten, die die Nebenprüfung bestehen, um die Hälfte reduziert wird.
Möge die Veränderung gut sein.
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