Das Handelsministerium gab bekannt, dass gegen Autohäuser in Ankara, Adana und Bursa Bußgelder verhängt worden seien. Infolgedessen wurde eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 17 Millionen 834 Tausend 400 TL gegen einen Autohändler in Ankara verhängt, der Zahlungen über dem Listenpreis der Fahrzeuge verlangte, sowie gegen Autohändler in Bursa und Adana, die ihre Kunden zum Kauf von Zubehör zwangen.
Andererseits hatte das Handelsministerium in den vergangenen Wochen neue Regelungen für den Handel mit Gebrauchtfahrzeugen erlassen. So sehen Händler, die das Geschäft mit Landkraftfahrzeugen betreiben, über einen Lagerbestand, sehen vom Verkauf des Fahrzeugs ab, verlangen einen höheren Preis als die unverbindliche Preisempfehlung, zwingen den Verbraucher zum Kauf von Zubehör oder zu einem Umtausch und setzen die Verrechnung fest Liegt der Preis deutlich unter dem Marktpreis, werden die Zulassungsunterlagen widerrufen.
Die diesbezüglich vom Handelsministerium ausgearbeiteten „Verordnungen zur Änderung der Gebrauchtwagenhandelsverordnung“ wurden im Amtsblatt veröffentlicht und sind in Kraft getreten.
Mit der Änderung der Vorschriften dürfen Händler, die mit dem Handel mit motorisierten Landfahrzeugen als Erster registriert sind, auf den Verkauf des Fahrzeugs verzichten, solange sie es auf Lager haben, und einen Preis verlangen, der höher ist als der vom Hersteller oder Händler empfohlene Verkaufspreis des Fahrzeugs. den Verbraucher zum Kauf von Zubehör oder zum Umtausch zwingen oder dazu führen, dass der Umtauschpreis den Marktpreis deutlich übersteigt. Für den Fall, dass der Verbraucher eine Tätigkeit ausübt, die es ihm erschwert, das erste zugelassene Landfahrzeug zu erreichen, werden die Gewerbeerlaubnisdokumente für das zweite Kraftfahrzeug widerrufen.
Dem Unternehmen, dessen Genehmigungsakt aufgehoben wurde, sowie den anderen Unternehmen des Unternehmensleiters und den Unternehmen, deren Vertreter er ist, wird der Genehmigungstitel daher für die Dauer eines Jahres nicht verliehen ab dem Datum der Stornierung.
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