Die Zentralbank hat einen weiteren Schritt unternommen, da die Verwendung von Bargeldvorschüssen per Kreditkarte in letzter Zeit zugenommen hat. Für Bargeldabhebungen mit Privatkreditkarten ab einem bestimmten Limit gilt die Sicherheitsfunktion. Der Einzelfallbescheid galt auch für die Schmuckausgaben. Für beide Wertpapiere wurde die Bedingung einer Sicherungsfazilität in Höhe von 30 % eingeführt.
Die Zentralbank hat gestern den Brief mit der entsprechenden Änderung an die Banken geschickt. In dem Artikel wurde darauf hingewiesen, dass für Bargeldabhebungen mit Privatkreditkarten und Ausgaben für Schmuck je nach Art des Kredits eine Sicherheitsleistungspflicht von 30 % eingeführt wurde. Als Startdatum der Anleihe wurde der 16. Mai (gestern) angegeben. Das Kreditkartenlimit soll bei über 50.000 Lira liegen. Zu beachten ist, dass sich die Grenze für Barkredite, die derzeit bis zu einem Höchstzins von 1,36 % gilt, nach Inkrafttreten der Regelungen verengt. Darüber hinaus hat die Zentralbank den Umfang der Etablierung von Wertpapieren entsprechend dem Kreditwachstum erweitert und andere gewerbliche Kredite und Verbraucherkredite in diesen Umfang einbezogen.
Es wurde vor der Wahl zum Kreditkanal mit der höchsten individuellen Nachfrage, da die Kosten für Kreditkarten-Barvorschüsse oder Ratenbarvorschüsse die niedrigste Kreditaufnahme in TL mit einem monatlichen Zinssatz von 1,36 % ermöglichten. Mit dieser Entscheidung; Es wird erwartet, dass dadurch die Kaufmobilität von Devisen und Gold verringert wird, die bei solchen Vorschüssen auf Kreditkarten auftritt.
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