Die Verordnung der Energiemarktregulierungsbehörde (EPDK) zur Änderung der Verordnung über Ladedienste ist nach Veröffentlichung in der heutigen Ausgabe des Amtsblatts in Kraft getreten.
Andererseits lautet die Definition einer Plattform mit freiem Zugang im dritten Element derselben Verordnung: „Die von der Behörde erstellte Plattform, die zur Anzeige aller vorhandenen Ladestationen in Echtzeit erstellt wurde, liefert Live-Daten über Ladestationen und deren Standort.“ Datenaustausch und andere Prozesse werden mit Standardprotokollen und -schnittstellen bereitgestellt.“ Nach der Formulierung „existierend“ wurde im Ausdruck die Formulierung „öffentlich“ hinzugefügt.
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