Kfz-Sicherheitsvorschriften: Inkrafttretensdatum auf 31. August verschoben

Die Verordnung des Ministeriums für Industrie und Technologie zu dieser Verordnung wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Mit dieser Regelung wird der Inkraftsetzungstermin der Allgemeinen Sicherheitsverordnung vom 7. Juli 2024 auf den 31. August 2024 verschoben.

Somit wurde zusätzliche Zeit für den Verkauf von noch vorrätigen Fahrzeugen vorgesehen, die in den nächsten zwei Monaten unter Einhaltung der geltenden Sicherheitsvorschriften importiert werden.

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