Justizminister Tunç: Die Obergrenze der Mieterhöhung liegt bei 25 %.

Justizminister Tunç, der wertvolle Aussagen zur Mietregulierung gemacht hat, sagte in seiner Stellungnahme Folgendes: „Die Obergrenze von 25 % gilt mit dem Prestige vom 2. Juli 2023 für ein Jahr. Die Erhöhung der Wohnungsmieten wird angewendet.“ als Obergrenze von 25 Prozent. Die Maßnahmen, die wir ergriffen haben, um den Aufwand für die exorbitanten Preise in den letzten Monaten zu decken.

Vorsorge bei Mietstreitigkeiten

Bei Mietstreitigkeiten treffen wir Vorsichtsmaßnahmen. Das Mediationssystem kommt ins Spiel. Vor der Einreichung einer Beschwerde wird es notwendig sein, sich an eine Mediation zu wenden. Seine Analyse erfolgt auf freundliche Weise, ohne den Gang durch die Gerichte. Es wird ab September in Kraft treten. »

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