Untersuchungen zum ärztlich assistierten Sterben in Gefängnissen unter der Leitung von Jessica Shaw, Fakultät für Sozialdienste der Universität von Calgary, zeigen, dass die Zahl der Menschen, die ihr Leben durch Euthanasie beenden möchten, unter den Insassen von Bundesgefängnissen im ganzen Land hoch ist.
Laut der Studie beantragten 27 Insassen von Juni 2016, als das Gesetz zur Genehmigung der Sterbehilfe in Kanada in Kraft trat, bis zum 31. März 2023 Sterbehilfe.
Die Wünsche von 9 der Antragsteller wurden erfüllt und ihr Leben endete mit Euthanasie.
Nach Shaws Recherchen wurde eine ähnliche Praxis in den letzten Jahren in Gefängnissen in der Schweiz, Belgien und Spanien durchgeführt. In jedem dieser Länder beendete nur ein Häftling sein Leben durch Euthanasie.
Shaw wies darauf hin, dass der Mangel an Transparenz bei der Meldung von Vorfällen und der Art und Weise, wie Entscheidungen getroffen werden, beunruhigend sei.
Kanada ist bekanntlich das einzige Land der Welt, das medizinisch versorgte verstorbene Gefangene als Recht anerkennt und Richtlinien bereitstellt, wie dies erreicht werden kann.
Anträge von Häftlingen im Inland werden von der Gefängnisverwaltung bearbeitet, und über den Antrag des Häftlings wird von zwei externen medizinischen Sachverständigen entschieden.
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