Aufgrund der Erdbeben vom 6. Februar werden die ausstehenden Schulden von Strom- und/oder Erdgasabonnenten, deren Häuser und/oder Arbeitsplätze zerstört wurden, dringend abgerissen oder werden an Orten, die als Katastrophengebiete gelten, schwer oder mittelschwer beschädigt der Umfang des durch das Präsidialdekret erklärten Ausnahmezustands. Das Etikett und die Originale stehen fest.
Aufgrund der Erdbeben vom 02.06.2023 wurden Strom und/oder Strom und/oder Strom und/oder Strom und/oder Strom und/oder Strom und/oder Strom und/oder Netze zerstört, deren Wohnungen und/oder Arbeitsplätze zerstört wurden, die im Notfall zerstört würden oder die schwer oder mäßig beschädigt wurden, wurden in Katastrophengebieten zerstört, die das allgemeine Leben im Rahmen des durch das Präsidialdekret Nr. 6785 aufgrund der Erdbeben vom 06.02.2023 erklärten Notstands beeinträchtigt haben oder Erdgasabonnenten;
Erfasste, aber erst am 06.02.2023 erfasste Verbrauchsmengen, zu regulierende Verbrauchsmengen für den Zeitraum vom letzten Abrechnungsdatum bis zum 06.02.2023 sowie gegebenenfalls Beträge unbezahlter Rechnungen für diese Abonnenten für frühere Zeiträume und deren Zubehör. Es deckt die Streichung von Stromverbrauchsbeträgen ab, die aus der Übertragung vor der Privatisierung des Verteilungsunternehmens verblieben sind und während des Privatisierungsprozesses als Forderung gegenüber dem türkischen Elektrizitätsverteilungsunternehmen übertragen wurden.
Dieser Hinweis gilt nicht für den Verbrauch von illegal verbrauchtem Strom und Erdgas.
Abonnenten mit Rechtspersönlichkeit des öffentlichen Rechts und Abonnenten der Allgemeinbeleuchtung sind von diesem Hinweis nicht betroffen.
Rechnungen vor dem 6. Februar, deren Betrag jedoch nach dem 6. Februar beglichen wurde, können nicht gelöscht werden und es besteht kein Anspruch auf diese Rechnungen. Wenn solche Zahlungen jedoch von den Unternehmen vor dem Datum der Veröffentlichung dieser Mitteilung zurückgezahlt wurden, werden die betreffenden Rechnungen im Rahmen der Stornierung beglichen. Für Rechnungen, die vor dem Datum der Veröffentlichung dieser Mitteilung bezahlt wurden, kann kein Antrag auf Rückerstattung gestellt werden, um von der Stornierung zu profitieren. Sofern eine Anfrage gestellt wird, werden diese Anfragen nicht berücksichtigt.
Bei Bedarf kann EMRA bei den betroffenen Unternehmen die erforderlichen Prüfungen und Kontrollen durchführen, um festzustellen, ob die Verbrauchsmessung und die Preise auf den Rechnungen, deren Stornierung von den Unternehmen beantragt wird, der tatsächlichen Situation entsprechen und ob die bereitgestellten Dokumente oder Informationen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen Nutzen aus den Anträgen im Rahmen dieser Bekanntmachung wird als falsch, unvollständig oder irreführend angegeben.
Für den Fall, dass bei Prüfungen und Kontrollen festgestellt wird, dass Unternehmen mehr als angemessen oder unfair bezahlt werden, werden dem Ministerium von EMRA der zu viel oder unfair gezahlte Preis, der tatsächlich zu zahlende Betrag und die Fehlerursache mitgeteilt.
Der Betrag der gemeldeten Überzahlung oder unrechtmäßigen Zahlung wird in den Zeitraum zwischen dem Zahlungsdatum und dem Datum der Rücknahme einbezogen, einschließlich des Betrags, der unter Berücksichtigung der gemäß Artikel 51 des Gesetzes Nr. 6183 über Recueil de Créances Publiques vom 21.7.1953 innerhalb von 30 Tagen an Unternehmen zurückgegeben. Erfolgt die Rückerstattung nicht innerhalb dieser Frist, wird die Schuld dem Finanzamt gemeldet, dessen Steuerzahler das betreffende Unternehmen ist, und das Finanzamt wird überwacht und eingezogen.
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