Laut dem im Amtsblatt veröffentlichten Präsidialdekret mit der Unterschrift von Präsident Recep Tayyip Erdoğan wurde die Quellensteuerbefreiung für geschützte Währungseinlagen bis zum Jahresende verlängert.
Während der Quellensteuersatz für Fremdwährungseinlagen auf 25 % erhöht wird, gilt für fremdwährungsgeschützte Einlagen bis zum 31. Dezember 2023 eine Befreiung von der Quellensteuer.
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