Die vom Ministerium für Finanzen und Finanzen ausgearbeitete Erklärung zur Änderung des allgemeinen Status der Generaldirektion für öffentliche Finanzen wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
In der Pressemitteilung wurden die gesetzlichen Zinssätze und die Verzugszinssätze geändert, die auf private Schulden anzuwenden sind, die gemäß den allgemeinen Entscheidungen überwacht und eingezogen werden sollen.
Ab dem 1. Juli 2023 beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz somit 9 %, sofern der Verzugszinssatz nicht vertraglich festgelegt ist, 9 %, im Handelsverkehr 16,75 %.
Die Ankündigung trat mit Wirkung zum 1. Juli in Kraft.
Neuanfang