Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Art und Weise und die Grundsätze der einkommensabhängigen Bezahlung im Rahmen der Freifahrt wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Gemäß der Änderung wurden die einkommensabhängigen Zahlungen an Betreiber jedes Transportfahrzeugs und privaten Wassertransportfahrzeugs, die städtische öffentliche Verkehrsdienste für Einzelpersonen oder von den Gemeinden autorisierte Unternehmen erbringen, ab dem 1. Juli um 50 % erhöht.
Dementsprechend wird ab dem 1. Juli die Höhe der Grundvergütung, die monatlich 2.250 Lire beträgt, für jedes private Seetransportfahrzeug, das städtische öffentliche Verkehrsdienste erbringt, auf 3.000 375 Lire und für jedes Dienstleistungsverkehrsunternehmen, das städtische öffentliche Verkehrsdienste erbringt, erhöht In den Metropolregionen Ankara und Istanbul wurde die monatliche Zahlung von 2.992,5 Lira pro Fahrzeug auf 4.500 Lira erhöht.
In den anderen Provinzen, die Metropolen sind, beträgt die monatliche Unterstützung von 2.250 Lira für jedes Transportfahrzeug, das einen städtischen öffentlichen Nahverkehrsdienst erbringt, 3.000 375 Lira, und die monatliche Basis beträgt 1.800 Lira für jedes Transportfahrzeug, das einen städtischen öffentlichen Nahverkehrsdienst erbringt In Provinzen, die keine Metropolen sind, beträgt 2.000 Lire 700. wurde an die Lira ausgegeben.
Nach Angaben des Ministeriums für Familien- und Sozialdienste wurde seit 2015 im Zusammenhang mit der kostenlosen Nutzung von Transportfahrzeugen durch Menschen mit Behinderungen und alte Menschen eine Grundeinkommenszahlung in Höhe von 1 Milliarde 662 Millionen TL geleistet.
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