Mit dem in den letzten Tagen veröffentlichten Dekret wird die Erdgasgebühr nicht von der ersten Rechnung abgezogen, die vom 24. April bis 31. Mai für ihren Erdgasverbrauch von Abonnenten von Wohnungen, Kultstätten und Cemevis, dann am 25., gebildet wird in den Rechnungen für ihren monatlichen Erdgasverbrauch für den Zeitraum bis zum 1. Mai 2024. Es wurde vereinbart, den Preis für den Verbrauch bis zu einem Kubikmeter nicht zu erheben. Auch das Electricity Market Regulatory Board (EMRA) legte die Grundlagen für die Umsetzung fest. In seiner Erklärung wies EMRA-Chef Mustafa Yılmaz darauf hin, dass sie bei der Bestimmung der Methoden und Originale des Antrags sorgfältig geprüft haben, welche Angaben für alle Abonnenten erforderlich sind.
Yılmaz sagte, dass es 19,7 Millionen Erdgasabonnenten habe: „Die Zahl der an das zentrale System angeschlossenen Haushalte beträgt 2,8 Millionen. Wir haben ungefähr 320.000 Prepaid-Abonnenten. Bei der Festlegung des Stils und der Basics haben wir genau hingeschaut. Damit keine Abonnentenrechte verloren gehen, haben wir alle notwendigen Details geregelt. Vertriebsunternehmen werden auch unseren Mitbürgern dienen, indem sie die notwendige Sensibilität und Aufmerksamkeit zeigen. Natürlich werden wir den Prozess genau verfolgen. Mit der durch die Präsidialverordnung vorgesehenen kostenlosen Nutzung und der anzuwendenden Ermäßigung verbleiben ungefähr 40 Milliarden TL in den Taschen unserer Bürger. Die Einzelheiten der Vorschriften lauten wie folgt:
– In der ersten Rechnung werden die Regularisierungen von Unterkünften, Kultstätten und Cemevi-Abonnenten vom 24. April 2023 (dieses Datum eingeschlossen) bis zum 31. Mai 2023 (dieses Datum eingeschlossen), die Kosten für die Nutzung des Systems und alle damit verbundenen Steuern aufgeführt aus dem Haushalt des Ministeriums für Energie und natürliche Ressourcen gedeckt.
* Der zu zahlende Gesamtbetrag wird auf der Rechnung mit 0 (Null) türkischen Lira angegeben, wodurch ein Rabatt von 100 % auf den berechneten Verbrauchspreis gewährt wird.
Nach dem 24. April 2023 fälschlicherweise aufgelaufene Rechnungen werden storniert und etwaige zu viel berechnete Beträge werden an den Abonnenten zurückerstattet. Unternehmen sind verpflichtet, dem Abonnenten spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Stornierung der Rechnung den Betrag in bar zu erstatten. Die Erstattungspflicht kann bei Teilnehmern mit mechanischen Zählern durch Begleichung der ersten Rechnung und bei Teilnehmern mit Prepaid-Zählern durch Aufladung von Guthaben auf das Konto erfüllt werden.
– Für den Fall, dass der Abrechnungszeitraum aus irgendeinem Grund 60 Tage überschreitet, werden maximal 25 Kubikmeter Erdgasverbrauch für jeden Monat seit Zustellung der vorherigen Rechnung von der Verbrauchsmessung abgezogen.
– Die für die Verbraucher des Zentralsystems anzuwendende Verbrauchsminderungsmaßnahme wird berechnet, indem die Anzahl der Wohnungen mit Einzelabonnement von der Gesamtzahl der an das Zentralsystem angeschlossenen Wohnungen, Kultstätten und Cemevis abgezogen und die Anzahl mit 25 Kubikmetern multipliziert wird.
-Persönliche Abonnenten in zentralen Systemgebäuden profitieren von der Rabattanwendung auf ihre eigenen Abonnements. Zum Beispiel; Wenn in einem zentralisierten Gebäude mit 40 Wohnungen 20 Einzelabonnements (für Küche und Warmwasserbereiter) vorhanden sind, erhalten diese Abonnenten einen Rabatt direkt auf ihre eigenen Rechnungen, und für die verbleibenden 20 Wohnungen ohne Einzelabonnement wird ein Rabatt gewährt in Form von maximal 20×25 Kubikmetern auf das Abonnement des Zentralnetzes aufgebracht werden.
– Die auf dem Indexwert berechnete Verbrauchsmessung bei der ersten Ablesung der Zähler der Abonnenten von Wohnungen, Gotteshäusern und cemevis mit Prepaid-Zählern nach dem 24.04.2023 wird als „Guthaben“ auf das Konto des Abonnenten gutgeschrieben “ und das Guthaben wird beim nächsten Einkauf des Abonnenten kostenlos auf die Karte geladen.
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