Die Entscheidung des EMRA-Ausschusses zu diesem Thema trat nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
Somit werden die Übertragungs- und Transportkontrolltarife ohne Diskriminierung zwischen gleichen Teilen der Begünstigten des Übertragungsnetzes für die Übertragung von produziertem und importiertem Erdgas sowie dem im Rahmen der NOP (Betriebsvorschriften des Netzes) festgelegten Übertragungspreis angewendet die Kosten für die Kontrolle der Lieferungen von gefördertem, importiertem und exportiertem Erdgas sowie die Entscheidungen und Regeln im Zusammenhang mit der Anwendung von Tarifen.
Darüber hinaus wird die Behörde mit der vorgenommenen Änderung befugt sein, Transitübertragungstarife und Exportübertragungstarife auf verschiedenen Zoll- und Inlandsübertragungstarifgrundlagen festzulegen und dabei den Rat des Ministeriums für Energie und konventionelle Ressourcen einzuholen.
Neuanfang