Ein weiterer entscheidender Schritt wurde gegen exorbitante Preissteigerungen im Automobilmarkt unternommen. Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Gemäß den Vorschriften; Bis zum 1. Januar 2024 ist die Preisangabe von Gebrauchtfahrzeugen über dem Null-Listenpreis verboten.
Details folgen…
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