Die Höhe der ab dem 8. Juli für verschiedene Dienstleistungen zu erhebenden Gebühren wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Mit der „Allgemeinen Erklärung zum Gebührengesetz“, erstellt vom Ministerium für Finanzen und Finanzen, Finanzverwaltung, Gerichtsbarkeit, Notar, Steuergerichtsbarkeit, Grundbuchamt und Kataster, Konsulat, Reisepass, Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis, Befreiung von der Arbeitserlaubnis , Visum, Schiff und Hafen, Konzession, Gebühren für Prozesse wie Lizenz und Diplom, Verkehr ist sicher geworden.
Infolgedessen fallen Gerichtskosten in Höhe von 123,6 Lira bis 2.220,6 Lira an. Die Vollstreckungsantragsgebühr betrug 269,85 TL und die feste Insolvenzgebühr betrug 444,6 TL.
Die Registrierungs- und Registrierungsgebühren für Handelsunternehmen werden in der Mitte von 388,2 Lire und 13.000 32 Lire erhoben, die festen Notargebühren in der Mitte von 13,95 Lire und 2.000 881,8 Lire.
Bei Eigentumsurkundenverfahren variieren die Gebührensätze je nach Art des Verfahrens zwischen 2,27 Promille und 1593,9 Promille.
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