Die von der türkischen Arzneimittel- und Medizinproduktebehörde (TİTCK) ausgearbeitete Verordnung über die Verwaltung von Gesundheitserklärungen wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Um den Verbraucher auf hohem Niveau zu schützen, wird die Gesundheitsdeklaration für Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel im Rahmen der einschlägigen Vorschriften gemäß den Vorschriften verwendet, in denen Stil und Originale der Gesundheitsdeklaration die gelieferten Produkte regeln. an den Endverbraucher bestimmt sind. Gesundheitsbezogene Angaben dürfen in anderen Produkten als Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln unter Wahrung der Vertraulichkeit besonderer produktrechtlicher Regelungen nicht verwendet werden. Das Verfahren wird gegen natürliche oder juristische Personen durchgeführt, die eine Gesundheitsdeklaration verwenden, wenn die beworbenen oder verkauften Werke entgegen der Gesetzgebung eine Gesundheitsdeklaration verwenden.
Bei der Werbung für Produkte kann nicht behauptet oder angedeutet werden, dass die in die Zusammensetzung des Werks einfließenden Elemente direkt oder indirekt der menschlichen Gesundheit zuträglich sind, gegen Krankheiten oder deren Symptome wirksam sind, sie schützen oder behandeln. in einer Weise, die das hervorruft arbeiten. Bildmaterial, das eine Gesundheitsdeklaration hervorrufen könnte, darf nicht zur Werbung für die Werke verwendet werden. In Fällen, in denen die Werbung für das Werk elektronisch erfolgt, sind auf der Website, auf der die Werbung erfolgt, der Name, der Titel und die Kontaktdaten des Eigentümers des Werks erforderlich. Der Eigentümer des Werkes und der Veranstalter sind gemeinsam für die auf den Produkten angebrachte Gesundheitsdeklaration verantwortlich.
Die türkische Behörde für Arzneimittel und Medizinprodukte wird mit der Gesundheitserklärung die Möglichkeit haben, Werbe- oder Verkaufsaktivitäten und Werbematerialien zu kontrollieren, zu überprüfen und zu untersuchen. Die Kontrollen werden von dem von der Institution ernannten Mitarbeiter für alle Arten von Medien durchgeführt, in denen Werbung oder Verkäufe stattfinden. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Entscheidungen kann beschlossen werden, die Werbung oder den Verkauf von Werken, die gegen die Gesetzgebung verstoßen, einzustellen, diese Werke zu beschlagnahmen und zu vernichten. Als Ergebnis einer Kontrolle, Untersuchung oder Untersuchung wird das entsprechende rechtliche Verfahren gegen diejenigen eingeleitet, die entgegen gesetzgeberischen Entscheidungen Werke mit einer Gesundheitserklärung fördern, verkaufen, vermarkten oder bewerben. Für den Fall, dass die Werbung oder der Verkauf im Internet oder anderen elektronischen Medien erfolgt, gelten die Bestimmungen des „Gesetzes zur Regelung von Veröffentlichungen im Internet und zur Behandlung von Straftaten durch diese Veröffentlichungen“.
Während diese Verordnung am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft trat, wurde die im Amtsblatt vom 7. Juni 2013 veröffentlichte „Verordnung über die Gesundheitsdeklaration und die Gesundheitsdeklaration von zum Verkauf angebotenen Werken“ aufgehoben.
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