Die Entscheidung wurde im Amtsblatt veröffentlicht und die Verordnungen wurden geändert. Künstliche Intelligenz kann in Remote-Banking-Prozessen eingesetzt werden, um die Identifizierung aus der Ferne zu erleichtern und Bankprüfungen ohne menschliches Eingreifen durchzuführen.
Auf Verlangen der Bank erhält der Vertreter des Kunden eine Kopie des von der Person ausgehändigten Unterschriftenrundschreibens, aus dem hervorgeht, dass die Person zur Vertretung der juristischen Person berechtigt ist. Die aus dem Unterschriftenrundschreiben entnommene Unterschriftenprobe wird mit der Unterschriftenprobe auf dem Ausweisdokument der Person und/oder auf dem MERSIS verglichen. Darüber hinaus wird die Existenz des Unterzeichnungsrundschreibens durch die darin enthaltene Angabe des Datums und der Journalnummer bestätigt.
Menschen mit Behinderungen können bei Bedarf während der Interviewphase der Fernidentifizierung Hilfe von einer dritten Person in Anspruch nehmen. Der Vertreter des Kunden erstellt Fotos und/oder Screenshots, die die Vorder- und Rückseite des Dritten zeigen, der ihn unterstützt, sowie seinen von dieser Person zu übergebenden Ausweis.
Am Ende der Phase des Videointerviews zur Fernidentifizierung wird der Prozess abgeschlossen, nachdem die Person über die zu erbringenden Bankdienstleistungen informiert wurde und die mündliche Zustimmung der Person eingeholt hat, die akzeptiert, dass es sich um eine reale Person, einen realen Händler oder eine andere Person handelt Jede juristische Person wird Kunde der Bank sein.
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