Für unverarbeitete Edelmetalle wie Gold, Silber, Platin und Palladium werden Standards festgelegt. Um die Standards dieser Art von Edelmetallen zu schützen und sie gemäß diesen Standards zu kennzeichnen, wird ein Edelmetallverfolgungssystem eingerichtet. Die im System registrierten Edelmetalle und die Anlagen, die die Minen verarbeiten, werden rund um die Uhr überwacht.
Mit dem von der Münzstätte bereitgestellten eindeutigen Code werden Informationen wie Datum und Ort der Produktion, Ladung, Reinheitseinstellung und Seriennummer für unbearbeitete Edelmetalle und raffinierte Edelmetalle aufgedruckt. Gemäß dem vom Ministerium für Finanzen und Finanzen erstellten Entwurf wurde die Münzanstalt ermächtigt, die Verfahren und Grundlagen für die Umsetzung des Rückverfolgbarkeitssystems für Edelmetalle festzulegen und umzusetzen.
Das besagte Projekt umfasste die folgenden Details: Raffinerien werden die verarbeiteten und unverarbeiteten Edelmetalle, die sie produzieren, gemäß den von der Münzprägeanstalt festgelegten Standards verpacken und kennzeichnen. Im System registrierte Raffinerien legen dem Mint Packaging Approval Center die von ihnen geförderten Edelmetalle sowie deren Verpackung, technische Spezifikationen und Fotos vor. Raffinerien beantragen die Registrierung nur für Arbeiten, die sie betreffen. Wenn die Münzanstalt die Arbeit genehmigt, wird die Arbeit im Namen der Raffinerie im System registriert. Arbeiten, die nicht angemeldet oder genehmigt sind, werden nicht in das System aufgenommen.
Edelmetalle erhalten eine spezielle Verpackung mit Aufdruck und Zertifikatsinformationen. Die in die Zertifikatsinformationen aufzunehmenden Standards werden von der Münzanstalt festgelegt. Die Münze wird einen Leitfaden mit diesen Standards veröffentlichen. Mit Ausnahme von granuliertem Silber erhalten alle standardmäßigen unbehandelten Edelmetalle und bedruckten Edelmetalle ein Sicherheitsetikett/-schild mit dem eindeutigen Code des Systems. Es wird nicht möglich sein, die produzierten und nicht im System registrierten Edelmetalle nach der Einführung des Systems im In- und Ausland zu verkaufen.
In dem vorbereiteten Entwurf wird das Ministerium ermächtigt, die Füllstoffe, Oberflächeneigenschaften und Formen der von Raffinerien zu produzierenden Rohedelmetalle festzulegen. Die Herstellung, der Kauf und Verkauf von Edelmetallen, die nicht den vom Ministerium festgelegten Qualifikationen entsprechen, sind nicht gestattet. „GOLD oder AU“ für bedrucktes Edelmetallgold, das von Raffinerien hergestellt wird; „SILVER oder AG“ für Silber; für Platin „PLATINUM oder PT; Bei Palladium ist die Angabe „PALLADIUM oder PD“ zwingend erforderlich.
Bedruckte Edelmetalle werden ausschließlich in rechteckiger Form hergestellt. Ansonsten wird es nicht möglich sein, zufällig bedruckte Edelmetalle herzustellen. Goldbasis geprägt 0,5 Gramm, maximal 100 Gramm; bedruckte Silberbasis 50 Gramm, maximal 500 Gramm; Gedrucktes Platin und Palladium werden mit einem Mindestgewicht von 2,5 Gramm und einem Höchstgewicht von 250 Gramm hergestellt.
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