Die Steigerungsrate der Mieten für Arbeitsplätze ist deutlich zu erkennen

Die Mieterhöhungsrate, berechnet anhand des 12-Monats-Durchschnitts des vom türkischen Statistikamt bekannt gegebenen VPI, stieg mit der Inflationsankündigung im Mai auf 63,72 %.

Der Spitzenwert von 72,45 im Januar fiel auf 71,83 im Februar, 70,20 im März und 67,20 im April.

Die Steigerungsrate der Mietobergrenze für Arbeitsstätten beträgt in diesem Monat 63,72 %.

Während in den letzten Jahren Mieterhöhungen für Wohn- und Gewerbeimmobilien anhand des 12-Monats-VPI-Durchschnitts berechnet wurden, wurde im vergangenen Juni aufgrund starker Preissteigerungen eine „25-Prozent-Obergrenze“ eingeführt. Diese seit einem Jahr bestehende Praxis sollte im Juli enden.

    Im vergangenen Monat kamen Stellungnahmen der Behörden zu diesem Thema. Der ehemalige Minister für Umwelt, Stadtplanung und Klimawandel Murat Kurum kündigte an, dass die Durchsetzung der Obergrenze fortgesetzt werde. Anschließend sagte der ehemalige Justizminister Bekir Bozdag, dass es neue Studien zu der exorbitanten Erhöhung gebe und dass Strafen wie Gefängnis und Geldstrafen gegen diejenigen verhängt werden könnten, die die Miete erhöhen.

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