Die Mieterhöhungsrate, berechnet anhand des 12-Monats-Durchschnitts des vom türkischen Statistikamt bekannt gegebenen VPI, stieg mit der Inflationsankündigung im Mai auf 63,72 %.
Der Spitzenwert von 72,45 im Januar fiel auf 71,83 im Februar, 70,20 im März und 67,20 im April.
Die Steigerungsrate der Mietobergrenze für Arbeitsstätten beträgt in diesem Monat 63,72 %.
Während in den letzten Jahren Mieterhöhungen für Wohn- und Gewerbeimmobilien anhand des 12-Monats-VPI-Durchschnitts berechnet wurden, wurde im vergangenen Juni aufgrund starker Preissteigerungen eine „25-Prozent-Obergrenze“ eingeführt. Diese seit einem Jahr bestehende Praxis sollte im Juli enden.
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