Mit der Erhöhung der Beamtengehälter erhöht sich auch die Obergrenze für Abfindungen.
Gemäß dem Gesetzentwurf wird bei der Festlegung der Obergrenze der Abfindung nur die Erhöhung des Besoldungskoeffizienten der Beamten berücksichtigt.
Auch der Lohnkoeffizient für Beamte stieg um 17,55 %. Somit wird die Obergrenze für die Abfindung, die im Zeitraum Januar bis Juni bei 19.982 Lire lag, auf 23.489 Lire erhöht.
Die Erhöhung der Abfindungsobergrenze betrifft diejenigen Arbeitnehmer, deren Bruttolohn über 20.000 TL liegt und die im Zeitraum Juli-Dezember dieses Jahres Anspruch auf eine Abfindung haben.
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