Gemäß dem heute im Amtsblatt veröffentlichten Beschluss des ARSB-Ausschusses wurde beschlossen, die Frist vom 15. Juni 2023 bis zum 15. September 2023 für Begünstigte oder ihre Erben mit verfallenen Einlagen, Beteiligungsfonds, Trusts und Forderungen anzuwenden mit dem Prestige von 2022.
Es wurde auch beschlossen, dass die Beträge des Jahres 2022, die nicht vom Begünstigten oder seinen Erben beantragt werden, sowie die Zins- und Gewinnanteile auf die Konten des Fonds d’assurance des dépôts-Spareinlagen übertragen werden können Zentralbank der Republik. der Türkei (CBRT) oder Banken, die vom Vorstand des Fonds bestimmt werden, bis zum 30. September 2023. .
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