Der Präsidialerlass zur Änderung des Beschlusses über die Anwendung zusätzlicher Zölle auf Einfuhren trat nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
Mit dem neuen Artikel, der der Verordnung hinzugefügt wurde, wird keine zusätzliche finanzielle Haftung für Automobilimporte chinesischer Herkunft erhoben, die im Rahmen des Investitionsanreizzertifikats von der Zollbefreiung profitieren. Infolgedessen sind diejenigen, die in Türkiye investieren, von dieser Steuer befreit.
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