Die Behörden haben gewarnt, dass diejenigen, die Tunceli-Knoblauch (Alium Tuncelianum), der natürlicherweise in Ovacık, Pülümür, Hozat und Pertek, insbesondere im Munzur-Gebirge, wächst, sammeln oder verkaufen, mit hohen Verwaltungs- und Namensstrafen rechnen müssen. Unter Bezugnahme auf Punkt 9 des Umweltgesetzes Nr. 2872, Punkt „f“, betonten die Behörden, dass der Schutz bedrohter oder gefährdeter Arten sowie weniger wichtiger Pflanzen- und Tierarten für die Gewährleistung der Nachhaltigkeit der biologischen Vielfalt unerlässlich sei und dass dies verboten sei Handel entgegen der Gesetzgebung.
Die Behörden weisen darauf hin, dass der Abbau von Knoblauch, dessen Samen im August reifen, insbesondere während der Blütezeit, seine Generation gefährdet, und erwähnen, dass Tunceli-Knoblauch, der im Roten Buch der Pflanzen der Türkei aufgeführt ist, zu den wenigen endemischen Gattungen mit gehört Einzelzahnstruktur, Aroma und Geruch.
Gemäß dem entsprechenden Aspekt des Umweltgesetzes wird gegen diejenigen, die den Knoblauch pflücken, eine Verwaltungsstrafe von 244.000.315 Lira verhängt.
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