In Deutschland hat der Bundestag das Fachkräfteeinwanderungsgesetz verabschiedet, das dem Fachkräftemangel im Land durch Erleichterung der Abwanderung von Fachkräften aus der Europäischen Union entgegenwirken soll.
Bei der Abstimmung im Bundestag wurde der Gesetzentwurf, der mit dem Fachkräftegedanken zur Bemühung beitragen soll, mit den Stimmen der Sozialdemokratischen Partei, der Grünen und der Liberaldemokratischen Partei (FDP), die ihn bildeten, angenommen Regierung.
Damit hat der Bundestag der Regierung den Weg frei gemacht, Maßnahmen zu ergreifen, um die Einreise von Einwanderern aus Ländern außerhalb der Europäischen Union in Deutschland zu erleichtern. Während die größten Oppositionsparteien Christliche Union (CDU/CSU) und Alternative Partei für Deutschland (AfD) gegen den Gesetzentwurf stimmten, enthielt sich die Linkspartei.
Bei der Abstimmung im Bundestag, an der 661 Abgeordnete teilnahmen, stimmten 388 Ja-Stimmen und 241 Nein-Stimmen für das neue Gesetz. 31 Abgeordnete enthielten sich ebenfalls der Stimme.
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung der Not der Fachkräfte in Europas größter Volkswirtschaft entgegenwirken.
Während deutsche Unternehmen seit langem erhebliche Schwierigkeiten haben, qualifizierte Arbeitskräfte zu finden, lag der Mangel an qualifizierten Arbeitskräften im Jahr 2022 bei 1,98 Millionen. Während der Mangel an qualifizierten Arbeitskräften viele Branchen und Unternehmen betrifft, ist der Mangel an qualifizierten Arbeitskräften anerkanntermaßen zu einem Wohlstandsrisiko geworden in Deutschland.
Auf Druck der deutschen Wirtschaft hat die Bundesregierung eine Fachkräfteeinwanderungsstrategie entwickelt, um die Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte in das Land zu erleichtern. Der neue Artikel enthält Maßnahmen zur Erleichterung der Einreise von Einwanderern aus Ländern außerhalb der Europäischen Union in Deutschland.
Mit diesem Gesetz wird die Zahl der Einwanderer von außerhalb der EU auf 60.000 pro Jahr steigen. Das neue Gesetz sieht drei Möglichkeiten für die Einreise ausländischer Arbeitnehmer in das Land vor, darunter eine neue „Opportunity Card“ für Personen, die kein Jobangebot haben, aber das Potenzial haben, einen Job zu finden.
Im ersten Fall müssen Personen über einen in Deutschland anerkannten Hochschul- oder Berufsabschluss verfügen und ein Stellenangebot von einem Unternehmen erhalten. Der zweite Weg erfordert mindestens zwei Jahre Erfahrung in einem relevanten Tätigkeitsbereich sowie eine Berufsausbildung oder ein erforderliches Diplom.
Die dritte und erste Methode besteht darin, „Gelegenheitskarten“ an Menschen zu verteilen, die keinen Job gefunden haben, aber das Potenzial haben, einen Job zu finden. Die Opportunity Card besteht aus einem Punktesystem, das Qualifikationen, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Kontakt zu Deutschland und Alter berücksichtigt.
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