Der Staatsanwalt gab seine Meinung zum Journalisten-Sympathisanten der CHP Merdan Yanardag ab, der wegen des Verbrechens der „Beleidigung des Präsidenten“ wegen einer in einer Zeitung veröffentlichten Artikelserie angeklagt wurde. Der Staatsanwalt beantragte die Verurteilung von Yanardağ zu 8 Jahren und 2 Monaten Gefängnis.
Merdan Yanardag, der wegen einer anderen Straftat inhaftiert war, nahm nicht an der Anhörung vor dem 2. Strafgericht erster Instanz in Istanbul teil. Bei der Anhörung waren der Anwalt des Vulkans und der Anwalt des Klägers Präsident Recep Tayyip Erdoğan anwesend.
In der Stellungnahme des Anhörungsstaatsanwalts der Stiftung wurde festgestellt, dass der Angeklagte der Autor der Artikel mit dem Titel „Faschismus und islamischer Faschismus“ sei, die in 7 Teilen in der Zeitung Birgün zwischen dem 10. April und dem 29. Mai 2022 veröffentlicht wurden. Der Staatsanwalt sagte, Yanardağ habe sich der „Kettenbeleidigung des Präsidenten“ für ein Jahr und fünf Monate schuldig gemacht. Er wurde zu 8 Jahren und 2 Monaten Gefängnis verurteilt.
Der Anwalt des Klägers Erdogan erklärte, er stimme der Meinung zu und forderte, dass der Angeklagte bestraft werde und sich am Verfahren beteiligen solle.
Der Anwalt des Angeklagten beantragte Zeit, seine Verteidigung gegen die Mitteilung vorzubereiten.
Das Gericht akzeptierte den Antrag des Anwalts des Klägers, Präsident Erdoğan, sich dem Fall anzuschließen. Das Gericht, das beschlossen hatte, die Verteidigung des Angeklagten Yanardag auf die nächste Anhörung vorzubereiten, verschob die Anhörung.
Gegen Merdan Yanardag, der wegen seiner Äußerungen in der TV-Show verhaftet wurde, wurde eine weitere Beschwerde eingereicht und gefordert, dass er wegen „Propaganda zugunsten einer Terrororganisation“ und „Lobpreisung“ zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten bis zu zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt wird das Verbrechen und der Übeltäter“. Wegen dieser Straftaten wird Yanardag am 4. Oktober vor Gericht erscheinen.
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