Die Diskussionen über den Gesetzesentwurf zur Änderung der Steuergesetze und bestimmter Gesetze werden in der Generalversammlung der Großen Türkischen Nationalversammlung fortgesetzt.
Zwei Artikel aus dem zweiten Teil des Vorschlags wurden angenommen.
Gemäß dem angenommenen Artikel 28 beträgt der Prämiensatz für kurzfristige Versicherungszweige 2,25 Prozent; Der Präsident ist berechtigt, diesen Satz auf 1,5 Prozent zu senken und auf 2,5 Prozent zu erhöhen.
Gemäß Artikel 29 wird der monatliche Mindestzahlungsbetrag, der 10.000 Lira für Empfänger von Alters-, Invaliditäts-, Hinterbliebenenrenten und Begünstigten auf der Grundlage einer Akte betragen sollte, auf 12.000 Lira erhöht. Diese Bestimmung wird ab dem Zahlungszeitraum Juli umgesetzt.
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