Mitarbeiter des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft, die sowohl Beamte als auch in der Landwirtschaft tätig sind, setzten den Antrag auf die Tagesordnung. Dieser Antrag wurde während der Sitzung des Vorstands der Institution zwischen dem Ministerium und Toç-Bir Sen auf die Tagesordnung gesetzt.
Im Beamtengesetz Nr. 657 gibt es keine rechtlichen Beschränkungen hinsichtlich der Registrierung von Beamten bei Landwirtschaftskammern, der Erlangung eines Landwirtzertifikats und der Registrierung von Landwirten im Registrierungssystem. Mit anderen Worten: Wenn Mitarbeiter des Ministeriums auch in der landwirtschaftlichen Produktion tätig sind, können sie von diesen Unterstützungen profitieren. Insbesondere in den jüngst veröffentlichten Hilfsbescheiden findet sich jedoch die Aussage, dass öffentliche Bedienstete nicht von Fördermitteln wie Werkzeugen, Geräten und Gebäuden profitieren können. Aus diesem Grund kann dieses Personal nicht von einer Unterstützung profitieren.
Während des Treffens forderte Toç-Bir Sen, dass davon auch die Mitarbeiter des Ministeriums profitieren, die keine rechtlichen Hindernisse für die Landwirtschaft haben und dank ihres Fachwissens und ihrer Ausrüstung sogar über das Potenzial einer landwirtschaftlichen Produktion mit höchsten Standards und Effizienz verfügen Unterstützung. Da in Bezug auf den Antrag eine Gesetzesänderung erforderlich war, wurde beschlossen, den Antrag an den Beirat für öffentliches Personal weiterzuleiten. Ausschlaggebend dafür, ob dem Antrag entsprochen wird oder nicht, ist die Entscheidung des Vorstandes.
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